Ferienwohnung 2
- Du/WC - Badewanne
- Kabel-TV
- Küchenzeile mit E Herd
- Backrohr
- Spülmaschine
- Kaffeemaschine
- Wasserkocher
- Zwei-Raum-Wohnung
- Am Anreisetag stehen die Zimmer/Ferienwohnungen ab 15 Uhr zur Verfügung.
- Bei Abreise bitten wir Sie, die Zimmer/Ferienwohnungen bis 10 Uhr zu räumen.
Winter 2023/2024 |
Somer 2024 Bergbahnticket inklusive |
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Ferienwohnung 237m² | 2-4 PersonenJetzt anfragen |
€ 85,- | € 85,- |
WICHTIGE INFORMATIONEN:
- Alle Preise verstehen sich für 2 Personen/Nacht inklusive USt.
- Jede weitere Person kostet € 14,00 pro Nacht.
- Wir berechnen keine Endreinigung.
- Die Gästetaxe ist zuzüglich und beträgt € 3,90 pro Person/Nacht (ab dem 14. Lebensjahr).
- Auf Wunsch bieten wir Ihnen Brötchenservice an. Gerne können Sie auch das Frühstücksbuffet für € 10,00 dazubuchen.
- Bei Kurzaufenthalten berechnen wir einen Preiszuschlag.
- Ein Hund kostet € 6,00 pro Nacht.
- Wir akzeptieren keine EC-/Kreditkarten.
- W-Lan bieten wir kostenlos an.
Im Sommer fahren unsere Hausgäste (Haus Oberwiese und Haus Gehren) kostenlos mit 8 Bergbahnen.
Mit der Allgäu-Walser-Card genießen Sie viele Vorteile, wie ermäßigten Eintritt in über 136 Freizeiteinrichtungen.
STORNOBEDINGUNGEN:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs". Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes. Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden. Es gilt hier nicht die so genannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.